Rechtsprechung
OLG Bamberg, 28.12.2010 - 8 W 97/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Beratungshilfe: Verschiedene Angelegenheiten bei Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 31.10.2001 - 1 BvR 1720/01
Keine Verletzung von Grundrechten eines Rechtsanwalts durch Verweigerung von …
Auszug aus OLG Bamberg, 28.12.2010 - 8 W 97/10
So ist auch der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31.10.2010 (BVerfG AGS 2002, 273) zu entnehmen, dass der Begriff der "Angelegenheit" aus verfassungsrechtlicher Sicht wegen der ohnehin niedrigen Gebühren des Rechtsanwalts nicht zu weit gefasst werden darf. - OLG Köln, 09.02.2009 - 16 Wx 252/08
Begriff derselben Angelegenheit im Anwaltsgebührenrecht
Auszug aus OLG Bamberg, 28.12.2010 - 8 W 97/10
Insgesamt muss ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang der Bearbeitung bestehen (OLG Köln, FamRZ 2009, 1345 f Rdnr. 9;… Gerold/Schmidt - Madert RVG, 18. Aufl., § 15 Rdnr. 7 ff.). - OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 10 W 85/08
Zum Begriff der Angelegenheit im Sinn des Beratungshilfegesetzes
Auszug aus OLG Bamberg, 28.12.2010 - 8 W 97/10
Für eine analoge Anwendung gibt es im Hinblick auf die ohnehin niedrigen Gebühren der Beratungshilfe keine zwingenden Gründe (…OLG Köln a.a.O. Rdnr. 10; OLG Düsseldorf, FamRZ 2009, 1244 f Rdnr. 9), zumal, worauf das Landgericht zu Recht hinweist, nach der Neufassung des RVG durch den Gesetzgeber in Kenntnis der um die Frage der einheitlichen Angelegenheit in Trennungssachen geführten Kontroverse eine durch Analogie zu füllende Regelungslücke nicht mehr angenommen werden kann. - OLG Frankfurt, 12.08.2009 - 20 W 197/09
Trennungsfolgen als verschiedene Angelegenheiten in der Beratungshilfe
Auszug aus OLG Bamberg, 28.12.2010 - 8 W 97/10
Wenn es dem gesetzgeberischen Willen entsprochen hätte, bei der Beratungshilfe für die aus der Trennung folgenden Verfahren eine Beschneidung der Anwaltsgebühren herbeizuführen, so hätte bei Neufassung des anwaltlichen Gebührenrechts in Gestalt des RVG eine entsprechende gesetzliche Regelung oder Klarstellung erwartet werden können (OLG Frankfurt, FamRZ 2010, 230 f Rdnr. 8f).
- OLG Bamberg, 27.04.2017 - 8 W 22/17
Beratungshilfe in Familiensachen
Diese sind die Scheidung als solche, die Angelegenheiten betreffend das persönliche Verhältnis zu den Kindern (Personensorge, Umgang), die Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Aufteilung von Ehewohnung und Hausrat sowie die finanziellen Auswirkungen von Trennung und Scheidung generell (Unterhaltsansprüche, Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung) (Fortführung der bisherigen Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss v. 28.12.2010, Az.: 8 W 97/10, abgedr.Die angefochtene Entscheidung entspricht der vom Senat bereits im Beschluss vom 28.12.2010, Az.: 8 W 97/10 (abgedr. In JurBüro 2011, 425) vertretenen Rechtsauffassung, wonach es entscheidend für das Vorliegen einer Angelegenheit sei, ob ein gleichzeitiger Auftrag, ein gleicher Rahmen und ein innerer Zusammenhang gegeben sei.
- OLG München, 26.09.2011 - 11 W 1719/11
Vergütungsanspruch des Beratungshilfeanwalts: Beratungshilfebewilligung in …
Die abweichenden Auffassungen anderer Oberlandesgerichte, die für Scheidung nebst Folgesachen (OLG Düsseldorf AnwBl. 1986, 162; FamRZ 2009, 1244; OLG Braunschweig AnwBl. 1984, 514; OLG Hamm AGS 2005, 30 und OLG Köln FamRZ 2009, 1345; KG RVGreport 10, 141) aber auch bei Scheidung/Folgesachen/Trennung und selbst unter verschiedenen Trennungsgegenständen jeweils gebührenrechtlich eigene Angelegenheiten annehmen (OLG Stuttgart vom 4.10.2006 8 W 360/06; OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 713; OLG Frankfurt AGS 09, 593; ders. RVGreport 2010, 143; OLG Hamm FamRZ 05, 532; OLG Dresden RVGreport, 2011, 219; OLG Nürnberg vom 29.03.2011 11 WF 1590/10 und OLG Bamberg vom 28.12.2010 8 W 97/10) wurde vom Senat vor diesem Hintergrund abgelehnt, da der innere Zusammenhang der jeweiligen Beratungsgegenstände durch diese Aufspaltung in verschiedene Angelegenheiten nicht hinreichend berücksichtigt würde (Senat 11 W 2318/08). - LG Würzburg, 01.03.2017 - 3 T 197/17
Vergütung bei Beratungskostenhilfe für Scheidung und Folgesachen
Die Kammer folgt der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts ... (Beschluss vom 28.12.2010, Az.: 8 W 97/10), wonach es bei Trennungsfolgesachen nicht genügt, dass die verschiedenen Folgen ihren gemeinsamen Grund in der Trennung der Eheleute haben.